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SiGe-Koordination

Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Dem Bauherrn wird hierbei auferlegt, dass er für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz derjenigen Arbeitsplätze auf der Baustelle sorgen muss, die auf seinen Wunsch und seine Veranlassung hin auf Zeit eingerichtet worden sind.

Die Vorteile dieser Regelung für den Bauherren liegen auf der Hand:

  • Unfälle mit Personen und/ oder Sachschäden als Folge werden vermindert
  • Die sich auf seine Ausschreibungen hin beworbenen Firmen verpflichten sich, bestimmte Sicherheitskriterien zu erfüllen.
  • Darstellung der Gefahrensituationen nach Abschluss der Baumaßnahme sowie der Auflistung, mit welchen Schutzmaßnahmen er der Gefahr entgegenwirken muss (Unterhaltung des Bauwerks)

Für jede Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ist vom Bauherrn mindestens ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen.

Mit unserem entsprechend qualifizierten und erfahrenen Team übernehmen wir für Sie die Aufgaben des Bauherrn im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellen-Verordnung (BaustellV) auf Baustellen.